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   BGH, 03.07.1953 - 2 StR 154/53   

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https://dejure.org/1953,1174
BGH, 03.07.1953 - 2 StR 154/53 (https://dejure.org/1953,1174)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1953 - 2 StR 154/53 (https://dejure.org/1953,1174)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1953 - 2 StR 154/53 (https://dejure.org/1953,1174)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 26.01.1925 - III 915/24

    1. In welchem Umfang ist die Zeugenaussage im Falle des § 157 Nr. 1 StGB. zu

    Auszug aus BGH, 03.07.1953 - 2 StR 154/53
    Im übrigen findet § 157 StGB auch dann Anwendung, wenn der Zeuge nach § 55 StPO die Auskunft verweigern konnte (vgl. RGSt 59, 61 zu § 157 StGB a.F.).
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 767/51
    Auszug aus BGH, 03.07.1953 - 2 StR 154/53
    Hierin lag auch ein von mehreren Personen gemachter Angriff im Sinne der zweiten Begehungsweise des § 227 StGB (vgl. BGHSt 2, 160, 162); dass der Seemann nicht auf der Stelle, sondern erst mehrere Stunden später im Krankenhaus verstarb, ist unerheblich.
  • BGH, 07.02.1952 - 5 StR 23/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.07.1953 - 2 StR 154/53
    Er hat also die Unwahrheit gesagt, um auch von sich selbst die Gefahr einer gerichtlichen Bestrafung abzuwenden, also im Aussagenotstand des § 157 StGB gehandelt; die Absicht, die Gefahr einer Bestrafung von sich (oder einem Angehörigen) abzuwenden, braucht nicht der einzige Beweggrund für die falsche Aussage zu sein (BGHSt 2, 379).
  • BGH, 08.11.1955 - 5 StR 414/55

    Pflicht des Gerichts zur Erkennung auf Eidesunfähigkeit bei einer Verurteilung

    Daß der Angeklagte, der den Meineid leugnet, sich nicht auf Eidesnotstand im Sinne des § 157 StGB berufen hat, und daß er nach § 383 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ein Zeugnisverweigerungsrecht hatte, steht dem nicht entgegen (so BGH 4 StR 655/52 vom 7.5.1953; 1 StR 206/54 vom 15.12.1954 S 5; 2 StR 154/53 vom 3.7.1953) Daß die Strafkammer diese Prüfung vorgenommen hätte, läßt das Urteil nicht erkennen.
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